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» Reisebedingungen für Radreisen/Kulturreisen | » Reisebedingungen für Fernreisen
 

Reisebedingungen für die Programme
„Romantisch reisen mit dem Fahrrad” und „Kultur erleben und geniessen”

Diese Reisebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns und dem seltenen Fall einer vom Üblichen abweichenden Reservierung oder Durchführung der Reise. Sie entsprechen den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechtes. Die Reisebedingungen werden von Ihnen mit der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie deshalb den folgenden Text sorgfältig durch. Beachten Sie insbesondere, daß für alle angebotenen Reisen eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist.

1. Anmeldung
Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in diesem Katalog enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt dann mit unserer Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot von terranova vor, das Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises oder Leistung einer Anzahlung) annehmen können.

2. Anzahlung/Restzahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung pro Person von 15% des Reisepreises fällig. Die Prämie für eine fakultative Reiserücktrittsversicherung wird zusätzlich zur Anzahlung fällig. Falls Sie nicht bei einem Reisbüro, sondern bei terranova direkt gebucht haben, bitten wir um Übersendung eines Verrechnungsschecks an uns oder um Überweisung auf das Konto der Zimmermann Touristik

Konto Nr. 200 488 830 | BLZ 500 502 01 | Frankfurter Sparkasse

Der Restbetrag ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise zu begleichen. Nach Eingang der vollen Reisekosten bei terranova erhalten Sie bis ca. 2 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen.

3. Leistungen und Preise
Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind so, wie bei den Reisebeschreibungen sowie in der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung definiert, für den Reisevertrag verbindlich. Eine im Katalog angegebene touristische Einstufung von Hotels oder sonstigen Unterbringungen unserer Kunden bezieht sich auf die Klassifizierung im jeweiligen Zielgebiet, gegebenenfalls also im Ausland. Wir sind berechtigt, den Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns herbeigeführt werden, jedoch nur insoweit als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere kann die Belegung zusätzlicher Zimmer in einem anderen Hause oder die Unterbringung einer Gruppe in einem anderen, nach Möglichkeit vergleichbaren Hause, notwendig werden. Nehmen Sie einzelne von Ihnen bezahlte Reiseleistungen wie z.B. Hotelaufenthalte, Mahlzeiten, Beförderungen etc. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Falls ein Flug oder eine sonstige Beförderung von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglich bestätigten Flughafen/ Zielort. Soweit wir lediglich fremde Reiseleistungen vermitteln, ist hierauf im Katalog und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. Wir haften nicht selbst für die Durchführung solcher Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung richtet sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Alle Preise gelten ausschließlich für Reisen, die im Kalenderjahr 2012 stattfinden. Liegt zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, von Hafen- oder Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Über eine solche Preiserhöhung informieren wir Sie unverzüglich, in jedem Falle spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Abreisetermin. Eine spätere Preiserhöhung ist nicht zulässig. Von einer Änderung von Reiseleistungen, einer Absage der Reise oder einer Preiserhöhung werden Sie unverzüglich unterrichtet, nachdem wir selbst hiervon Kenntnis erlangt haben. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - ebenso wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns - die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise noch aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anbieten können. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt vom Reisevertrag
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt ist gegenüber terranova unter der angegebenen Anschrift in der Buchungsbestätigung zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen, die wie folgt pauschaliert wird:

Bei Rücktritt bis zum ...  
60. Tag vor Reiseantritt leer5% des Reisepreises pro Person
59. bis 28. Tag 30% des Reisepreises pro Person
27. bis 14. Tag 50% des Reisepreises pro Person
13. bis 6. Tag 60% des Reisepreises pro Person
5. Tag oder kürzer 80% des Reisepreises pro Person

Sie sind berechtigt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale. Wird der durch Ihren Rücktritt frei werdende Platz durch einen anderen Reiseteilnehmer besetzt, berechnen wir nur die Entschädigung von EUR 30,- pro Person.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Beschaffung der bei Grenzübergang erforderlichen Reisedokumente wie Pass, Visum etc. sowie für die Einhaltung gesundheitspolizeilicher Formalitäten ist jeder selbst verantwortlich. Wir oder in unserem Auftrag das Reisebüro, werden Sie jedoch vor Vertragsschluss über die notwendigen Formalitäten sowie die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente unterrichten. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln und sind berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten. Ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

6. Umbuchung der Reise
Wenn Sie auf eine andere gleichwertige Reise umbuchen oder Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vornehmen, sind wir berechtigt, EUR 30,- pro Person zu berechnen. Falls Sie in Zusammenhang mit einer gebuchten Reise eine durch uns vermittelte Zusatzreservierung bestellt haben (z.B. Flug oder Hotel), die Sie umbuchen oder absagen, dann berechnen wir für jeden Vorgang eine pauschalierte Entschädigung von EUR 30,- sowie zusätzlich gegebenenfalls anfallende Stornogebühren der betroffenen Leistungsgeber. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Reisepreissicherung
terranova hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise, soweit diese infolgedessen anfallen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die Tour Vers Touristik Versicherungsservice GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.

8. Absage der Reise durch terranova
8a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wir behalten uns ferner vor, eine Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Terranova ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt wenn nicht ausdrücklich anders in der Reiseausschreibung erwähnt für alle Rad- und Kulturreisen 8 Personen.

8c). Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt im Land des Reisezieles erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reisveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung
terranova haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen im terranova-Prospekt und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungsträgers für die von diesem zu erbringenden Leistungen aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von terranova weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit terranova für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Terranova haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von terranova sind. Terranova haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden zum ausgeschriebenen Ausgangsort der reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

Auf Wunsch machen wir unseren Gästen die Bedingungen der nur vermittelten Beförderungsleistungen bekannt. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich gegen Risiken, die mit einer Reise verbunden sind, zusätzlich und auf eigene Kosten zu versichern. Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen über Versicherungen zur Reise auf dem gesonderten Beiblatt.

10. Reklamationen, Vertragsobliegenheiten:
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zur Reklamation haben, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes nur zu, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können sich auch direkt an terranova, Hirschsprung 8, D-63263 Neu Isenburg, Tel.: 069- 69 30 54, FAX: 069-693498 wenden. Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise nur kündigen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt haben. Eine solche Frist muss nicht eingeräumt werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe durch Ersatzleistung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Gewährleistungsansprüche verjähren auf Grund gesetzlicher Regelung nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglichen Reiseende. Sie müssen am Sitz von terranova unter der angegebenen Adresse geltend gemacht werden.

11. Sonstiges:
Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei der Drucklegung der jeweiligen Katalogausschreibung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Hinsichtlich aller Umstände, die nicht durch die vorstehenden Bedingungen geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Personenbezogene Daten werden von terranova ausschließlich zu Marketingzwecken genutzt. Der Reisende kann terranova nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von terranova gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von terranova maßgebend.

Bitte bedenken Sie in jedem Fall:
Nur Sie selbst können evtl. in Beratungen mit Ihrem Hausarzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer Reise gewachsen ist, die jeder gesunde Mensch bewältigen kann. Für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich und Sie sind auch verantwortlich für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder die Sie anderen zufügen. Daher empfiehlt Ihnen terranova dringend die zusätzliche Bestellung der Versicherung terranova-Optimal-Reiseschutzes. Die Ausschreibung und Prämien finden Sie auf der Rückseite des Kataloges bzw. liegen diesem Schreiben bei.

Gültig für Reisen ab 1. Januar 2011 | » Download als PDF-Datei (ca. 30 kB)


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Reisebedingungen für das Programm
„Weltanschauung durch Reisen”

Diese Reisebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns und dem seltenen Fall einer vom Üblichen abweichenden Reservierung oder Durchführung der Reise. Sie entsprechen den Bestimmungen des Gesetzes zur Regelung des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechtes. Die Reisebedingungen werden von Ihnen mit der Buchung anerkannt. Bitte lesen Sie deshalb den folgenden Text sorgfältig durch. Beachten Sie insbesondere, daß für alle angebotenen Reisen eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich ist.

1. Anmeldung
Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in diesem Katalog enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt dann mit unserer Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot von terranova vor, das Sie innerhalb von 5 Tagen nach Kenntnisnahme durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Zahlung des Reisepreises oder Leistung einer Anzahlung) annehmen können.

2. Anzahlung/Restzahlung
Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung pro Person von 20% des Reisepreises fällig. Die Prämie für eine fakultative Reiserücktrittsversicherung ist im Reisepreis inbegriffen. Falls Sie nicht bei einem Reisbüro, sondern bei terranova direkt gebucht haben, bitten wir um Übersendung eines Verrechnungsschecks an uns oder um Überweisung auf das Konto Nr. 52 38 88 6 (BLZ 500 400 00) oder Postgiroamt Frankfurt/M. Konto Nr. 5585 85 601 (BLZ 500 100 60).Der Restbetrag ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise zu begleichen. Nach Eingang der vollen Reisekosten bei terranova erhalten Sie bis ca. 2 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen.

3. Leistungen und Preise
Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind so, wie bei den Reisebeschreibungen sowie in der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung definiert, für den Reisevertrag verbindlich. Eine im Katalog angegebene touristische Einstufung von Hotels oder sonstigen Unterbringungen unserer Kunden bezieht sich auf die Klassifizierung im jeweiligen Zielgebiet, gegebenenfalls also im Ausland. Wir sind berechtigt, den Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns herbeigeführt werden, jedoch nur insoweit als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Insbesondere kann die Belegung zusätzlicher Zimmer in einem anderen Hause oder die Unterbringung einer Gruppe in einem anderen, nach Möglichkeit vergleichbaren Hause, notwendig werden. Nehmen Sie einzelne von Ihnen bezahlte Reiseleistungen wie z.B. Hotelaufenthalte, Mahlzeiten, Beförderungen etc. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. Falls ein Flug oder eine sonstige Beförderung von oder zu einem anderen als dem bestätigten Flughafen oder Zielort durchgeführt werden muss, übernehmen wir die Kosten der Ersatzbeförderung bis zur Höhe einer Bahnfahrt 2. Klasse zum ursprünglich bestätigten Flughafen/ Zielort. Soweit wir lediglich fremde Reiseleistungen vermitteln, ist hierauf im Katalog und in der Reisebestätigung ausdrücklich hingewiesen. Wir haften nicht selbst für die Durchführung solcher Fremdleistungen. Eine etwaige Haftung richtet sich nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die Ihnen zur Verfügung gestellt werden. Alle Preise gelten ausschließlich für Reisen, die im Kalenderjahr 2010 stattfinden. Liegt zwischen Vertragsabschluß und Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, von Hafen- oder Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Über eine solche Preiserhöhung informieren wir Sie unverzüglich, in jedem Falle spätestens drei Wochen vor dem vereinbarten Abreisetermin. Eine spätere Preiserhöhung ist nicht zulässig. Von einer Änderung von Reiseleistungen, einer Absage der Reise oder einer Preiserhöhung werden Sie unverzüglich unterrichtet, nachdem wir selbst hiervon Kenntnis erlangt haben. Bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises oder einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder - ebenso wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns - die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir eine solche Reise noch aus unserem Angebot ohne Mehrpreis anbieten können. Sie sind verpflichtet, diese Rechte unverzüglich nach Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen.

4. Rücktritt vom Reisevertrag
Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Der Rücktritt ist gegenüber terranova unter der angegebenen Anschrift in der Buchungsbestätigung zu erklären. Falls die Reise über ein Reisebüro gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Wir empfehlen Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen, die wie folgt pauschaliert wird:

Bei Rücktritt bis zum ...  
60. Tag vor Reiseantritt leer5% des Reisepreises pro Person
59. bis 28. Tag 30% des Reisepreises pro Person
27. bis 14. Tag 50% des Reisepreises pro Person
13. bis 6. Tag 60% des Reisepreises pro Person
5. Tag oder kürzer 80% des Reisepreises pro Person

Sie sind berechtigt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale. Wird der durch Ihren Rücktritt frei werdende Platz durch einen anderen Reiseteilnehmer besetzt, berechnen wir nur die Entschädigung von EUR 30.- pro Person.

5. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Für die Beschaffung der bei Grenzübergang erforderlichen Reisedokumente wie Pass, Visum etc. sowie für die Einhaltung gesundheitspolizeilicher Formalitäten ist jeder selbst verantwortlich. Wir oder in unserem Auftrag das Reisebüro, werden Sie jedoch vor Vertragsschluss über die notwendigen Formalitäten sowie die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente unterrichten. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln und sind berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten. Ausgenommen, wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind.

6. Umbuchung der Reise
Wenn Sie auf eine andere gleichwertige Reise umbuchen oder Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vornehmen, sind wir berechtigt, EUR 30.- pro Person zu berechnen. Falls Sie in Zusammenhang mit einer gebuchten Reise eine durch uns vermittelte Zusatzreservierung bestellt haben (z.B. Flug oder Hotel), die Sie umbuchen oder absagen, dann berechnen wir für jeden Vorgang eine pauschalierte Entschädigung von EUR 30,- sowie zusätzlich gegebenenfalls anfallende Stornogebühren der betroffenen Leistungsgeber. Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.

7. Reisepreissicherung
terranova hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise, soweit diese infolgedessen anfallen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die Tour Vers Touristik Versicherungsservice GmbH, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg.

8. Absage der Reise durch terranova
8a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

8b) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt: Wir behalten uns ferner vor, eine Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen, wenn an ihr nicht die Mindestteilnehmerzahl wie ausgeschrieben teilnimmt. Terranova ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.

8c). Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände: Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt im Land des Reisezieles erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reisveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

9. Haftung
terranova haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen im terranova-Prospekt und die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Unsere Haftung ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit die Haftung eines Leistungsträgers für die von diesem zu erbringenden Leistungen aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist. Unsere Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden von terranova weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder soweit terranova für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Terranova haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet sind, dass sie für den Gast erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von terranova sind. Terranova haftet jedoch a) für Leistungen, welche die Beförderung des Kunden zum ausgeschriebenen Ausgangsort der reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, b) wenn und insoweit für einen Schaden des Kunden die Verletzung von hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden ist.

Auf Wunsch machen wir unseren Gästen die Bedingungen der nur vermittelten Beförderungsleistungen bekannt. Wir empfehlen Ihnen in jedem Fall, sich gegen Risiken, die mit einer Reise verbunden sind, zusätzlich und auf eigene Kosten zu versichern. Bitte beachten Sie unsere Empfehlungen über Versicherungen zur Reise an anderer Stelle in diesem Katalog..

10. Reklamationen, Vertragsobliegenheiten
Sollten Sie trotz größter Sorgfalt, die wir für die Planung und Durchführung dieser Reisen aufwenden, dennoch einmal Grund zur Reklamation haben, stehen Ihnen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadensersatzes nur zu, wenn Sie es nicht schuldhaft unterlassen, uns einen aufgetretenen Mangel während der Reise anzuzeigen. Eine Mängelanzeige nimmt unsere Reiseleitung entgegen. Die Reiseleitung ist nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen. Sie können sich auch direkt an terranova, Hirschsprung 8, D-63263 Neu Isenburg, Tel.: 069-693054, FAX: 069-693498 wenden. Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise nur kündigen, wenn Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung eingeräumt haben. Eine solche Frist muss nicht eingeräumt werden, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe durch ein besonderes Interesse des Reisenden geboten ist. Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe durch Ersatzleistung verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Gewährleistungsansprüche verjähren auf Grund gesetzlicher Regelung nach Ablauf eines Jahres nach dem vertraglichen Reiseende. Sie müssen am Sitz von terranova unter der angegebenen Adresse geltend gemacht werden.

11. Sonstiges
Alle Angaben in diesem Prospekt entsprechen dem Stand bei der Drucklegung der jeweiligen Katalogausschreibung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Hinsichtlich aller Umstände, die nicht durch die vorstehenden Bedingungen geregelt werden, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reisende kann terranova nur an ihrem Sitz verklagen. Für Klagen von terranova gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder gegen Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von terranova maßgebend.

Bitte bedenken Sie in jedem Fall
Nur Sie selbst können evtl. in Beratungen mit Ihrem Hausarzt beurteilen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen einer Reise gewachsen ist, die jeder gesunde Mensch bewältigen kann. Für die Einhaltung der Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung sind Sie selbst verantwortlich und Sie sind auch verantwortlich für alle Schäden, die Sie sich selbst zuziehen oder die Sie anderen zufügen. Daher empfiehlt Ihnen terranova dringend die zusätzliche Bestellung der Versicherung terranova-Optimal-Reiseschutzes. Die Ausschreibung und Prämien finden Sie auf der Rückseite des Kataloges bzw. liegen diesem Schreiben bei.

Gültig für Reisen ab 01. Januar 2011. | » Download als PDF-Datei (ca. 30 kB)

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