Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise nach § 651a BGB

 

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie (EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.

Die Zimmermann Touristik KG, Martin-May-Str. 7, 60594 Frankfurt am Main,
Tel. +49 (0) 69 69 30 54, Fax +49 (0) 69 69 34 98,
vertreten durch den Geschäftsführer Julian Zimmermann („terranova“), trägt die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise.

Zudem verfügt terranova über die gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und – falls der Transport Bestandteil der Pauschalreise ist – zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall der Insolvenz von terranova.

 

Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

  • Reisende erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des Pauschalreisevertrags.
  • Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen Reiseleistungen.
  • Reisende erhalten eine Notrufnummer oder Kontaktstelle, über die sie den Reiseveranstalter oder das Reisebüro erreichen können.
  • Die Pauschalreise kann – innerhalb einer angemessenen Frist und ggf. gegen Mehrkosten – auf eine andere Person übertragen werden.
  • Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (z. B. Treibstoffpreise) steigen und dies vertraglich vereinbart ist. Übersteigt die Preiserhöhung 8 %, können Reisende vom Vertrag zurücktreten. Bei Kostensenkungen besteht Anspruch auf eine Preisminderung.
  • Reisende können kostenfrei zurücktreten, wenn wesentliche Bestandteile der Reise (mit Ausnahme des Preises) erheblich geändert werden. Wird die Reise vor Beginn durch den Veranstalter abgesagt, besteht Anspruch auf Erstattung und ggf. Entschädigung.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. gravierenden Sicherheitsproblemen am Zielort) können Reisende vor Beginn kostenlos zurücktreten.
  • Reisende können jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen Rücktrittsgebühr zurücktreten.
  • Können nach Beginn der Reise wesentliche Bestandteile nicht vereinbarungsgemäß erbracht werden, müssen Ersatzleistungen ohne Mehrkosten angeboten werden. Ist dies nicht möglich und die Abweichung erheblich, können Reisende kostenfrei kündigen.
  • Reisende haben Anspruch auf Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn Reiseleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
  • Der Reiseveranstalter leistet Beistand, wenn Reisende sich in Schwierigkeiten befinden.
  • Im Falle der Insolvenz des Reiseveranstalters (oder in einigen Mitgliedstaaten des Vermittlers) werden Zahlungen erstattet. Wenn die Insolvenz nach Reisebeginn eintritt und die Beförderung Bestandteil der Reise ist, wird die Rückbeförderung gewährleistet.

    Terranova hat hierfür eine Insolvenzversicherung mit tourVers, Borsteler Chaussee 51, 22453 Hamburg abgeschlossen. Reisende können diese Einrichtung unter der genannten Adresse kontaktieren, wenn Leistungen aufgrund der Insolvenz von terranova verweigert werden.