Reisebedingungen für das terranova Reise-Programm:

 

Diese Reisebedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen und uns und dem seltenen Fall einer vom Üblichen abweichenden Reservierung oder Durchführung der Reise.

1. Anmeldung    Sie können sich mündlich, telefonisch oder schriftlich zur Reise anmelden. Mit der Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages aufgrund der in diesem Katalog enthaltenen Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Der Vertrag kommt dann mit unserer Bestätigung zustande. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Sollte der Inhalt der Reisebestätigung von Ihrer Anmeldung abweichen, so liegt ein neues Angebot von terranova vor, das Sie innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z.B. Anzahlung) annehmen können.


2. Anzahlung / Restzahlung    Mit Eingang unserer Reisebestätigung und des Sicherungsscheines bei Ihnen wird eine Anzahlung pro Person von 20% des Reisepreises fällig. Die Prämie für eine fakultative Reiserücktrittsversicherung wird zusätzlich zur Anzahlung fällig. Wir bitten um Überweisung auf unser Konto bei der Frankfurter Sparkasse IBAN: DE07 5005 0201 0200 4888 30 (HELADEF1822) oder der Volksbank Dreieich IBAN: DE18 5059 2200 0004 9581 36 (GENODE51DRE). Der Restbetrag ist spätestens bis 28 Tage vor Antritt der Reise zu begleichen. Nach Eingang der vollen Reisekosten bei terranova erhalten Sie ca. 2 Wochen vor Reisebeginn die vollständigen Reiseunterlagen.


3. Leistungen / Preise    Die in unserem Reisepreis enthaltenen Leistungen sind so, wie bei den Reisebeschreibungen sowie in der hierauf Bezug nehmenden Reisebestätigung definiert, für den Reisevertrag verbindlich. Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages sind zulässig, wenn sie nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, jedoch nur insoweit als die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Nehmen Sie einzelne von Ihnen bezahlte Reiseleistungen wie z.B. Hotelaufenthalte, Mahlzeiten, Beförderungen etc. infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend zu ändern. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluß noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluß für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8 % ist der Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück zu treten.


4. Rücktritt vom Reisevertrag    Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Wir empfehlen den Rücktritt schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktrittes sind wir berechtigt, eine Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen zu verlangen, die wie folgt pauschaliert wird: 

Alle Radreisen in Europa außer Kreuzfahrten bei Rücktritt bis 

60. Tag vor Reisebeginn: 20%
59.  bis 28. Tag: 30%
27.  bis 14. Tag: 50%
13.  bis 7. Tag: 60%
6. Tag bis 1 Tag: 80%
Nichtantritt: 95%

Sofern nicht abweichend auf der Seite der Reisebeschreibung unter Leistungen genannt, gelten folgende pauschalisierte Bedingungen für Kreuzfahrten und Fernreisen Rad Marokko, Kuba und Südafrika bei Rücktritt bis

60. Tag vor Reisebeginn: 25%
59. Tag bis 35. Tag: 30%
34.  bis 22. Tag: 50%
21.  bis 1 Tag: 90%
Nichtantritt: 95%

Alle Kultur- und Fernreisen ohne Rad bei Rücktritt bis

90. Tag vor Reisebeginn: 20%
89. bis 60. Tag: 30%
59. bis 31. Tag: 60%
30.  bis 15. Tag: 80%
14. oder kürzer bzw Nichtantritt: 95%

Sie sind berechtigt, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist als diese Pauschale.


5. Pass, Visa- und Gesundheitsbestimmungen, Mobilitätshinweis Für die Beschaffung der bei Grenzübergang erforderlichen Reisedokumente wie Pass, Visum etc. sowie für die Einhaltung gesundheitspolizeilicher Formalitäten ist jeder selbst verantwortlich. Wir oder in unserem Auftrag das Reisebüro, werden Sie jedoch vor Vertragsschluss über die notwendigen Formalitäten sowie die Fristen zur Erlangung der erforderlichen Dokumente unterrichten. Falls Sie wegen ungenügender Papiere eine Reise abbrechen müssen oder nicht antreten können, müssen wir dies wie einen Rücktritt von der Reise behandeln und sind berechtigt, Sie mit den entsprechenden Rücktrittskosten zu belasten.

Auf unseren eigenveranstalteten Reisen werden neben unseren Kleinbussen zum Teil auch Bahnen, Schiffe und Boote genutzt. Da wir weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften eine durchgängige Barrierefreiheit garantieren können, sind unsere Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität im Allgemeinen nicht oder nur bedingt geeignet. In Begleitung einer Person, die Sie unterstützt, sind jedoch einzelne Reisen aus unserem Programm durchaus möglich. Bitte informieren Sie uns über Ihre eingeschränkte Mobilität im Vorfeld Ihrer Reisebuchung! Gerne beraten wir Sie zur gewünschten Reise ganz individuell. 


6. Reisepreissicherung    terranova hat in Übereinstimmung mit der gesetzlichen Regelung im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen infolgedessen ausfallen, und notwendige Aufwendungen für die Rückreise, soweit diese infolgedessen anfallen, erstattet werden. Bei Vorlage des Ihnen von uns ausgehändigten Sicherungsscheines haben Sie einen unmittelbaren Anspruch gegen die Tour Vers Touristik Versicherungsservice GmbH, Borsteler Chaussee 111-113, 22453 Hamburg.


7. Absage der Reise durch terranova  
7a) Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

7b) Bis 29 Tage vor Reiseantritt: Wir behalten uns ferner vor, eine Reise bis zu 29 Tage vor Reisebeginn abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Terranova ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erhalten Sie von uns Nachricht. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt, wenn nicht ausdrücklich anders in der Reiseausschreibung erwähnt, für alle geführten terranova Reisen 8 Personen.

7c) wegen unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände:Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände im Land des Reisezieles erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
 

8. Haftung und Mitwirkungspflicht   
8.1 Reiseunterlagen: Der Gast hat terranova zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht zwei Wochen vor Reisebeginn erhält.

8.2Mängelanzeige / Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Versäumt der Reisende schuldhaft terranova einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen Gründen unzumutbar ist.    Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von terranova zur Kenntnis zu geben. Ist ein Vertreter von terranova nicht vorhanden und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel terranova an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit des terranova Vertreters wird in der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunterlagen, unterrichtet. Der terranova Vertreter ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.

8.3 Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Gast den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651 c BGB bezeichneten Art nach § 651 e BGB oder aus wichtigem, für terranova erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er terranova zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von terranova verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, für terranova erkennbares Interesse des Gastes gerechtfertigt wird.

8.4 Gepäckbeschädigung und Gepäckverspätung: Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfehlen wir dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung innerhalb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck dem terranova Vertreter oder terranova anzuzeigen.


9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von terranova für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grobfahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit terranova für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz bleiben von der Beschränkung unberührt.

9.2 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von terranova sind.


10. Reklamationen, Vertragsobliegenheiten
10.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB hat der Gast spätestens innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen.

10.2 Die Frist beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

10.3 Die Geltendmachung kann fristwahrend gegenüber terranova Postfach 700165 D-60551 Frankfurt/Main erfolgen.

10.4 Nach Ablauf der Frist kann der Gast Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

10.5 Die Frist aus 12.1 gilt auch für die Anmeldung von Gepäckschäden oder Zustellungsverzögerungen beim Gepäck im Zusammenhang mit Flügen gemäß Ziffer 9.3., wenn Gewährleistungsrechte aus den §§ 651c Abs. 3, 651d, 651e Abs. 3 und 4 BGB geltend gemacht werden Ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckbeschädigung ist binnen 7 Tagen, ein Schadensersatzanspruch wegen Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung geltend zu machen.


11. Verjährung
11.1 Ansprüche des Kunden/Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von terranova oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von terranova beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung terranovas oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen terranovas beruhen.

11.2 Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.

11.3 Die Verjährung nach Ziffer 12.1 und 12.2 beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einem Samstag, so tritt an die Stelle der nächste Werktag.

11.4 Schweben zwischen Ihnen und terranova Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis Sie oder terranova die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


12. Sonstiges    Alle Angaben in diesem Prospekt/Auf dieser Webseite entsprechen dem Stand bei der Drucklegung der jeweiligen Katalogausschreibung. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Alle personenbezogenen Daten, die uns zur Abwicklung der Reise zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) gegen missbräuchliche Verwendung geschützt. Der Reisende kann terranova nur an ihrem Sitz verklagen.


Allgemeine Geschäftsbedingungen Frankfurtbiketour.com: Die Bedingungen der Zimmermann Touristik KG mit ihrer Marke „frankfurtbiketour.com“ für Stadtrundfahrten per Rad, Fahrradverleih, Betriebsausflüge, Veranstaltungen und Incentives finden Sie unter folgendem link: frankfurtbiketour.com

Irrtum und Änderungen vorbehalten
Stand: November 2022.

Reiseveranstalter:
terranova ist eine geschützte Marke der
Zimmermann Touristik KG
Rudolf-Diesel-Straße 3, 63322 Rödermark
Geschäftsführer und persönlich haftender Gesellschafter:
Herr Julian Zimmermann

Reservierung und Kontakt Büro Frankfurt
Martin-May-Straße 7, 60594 Frankfurt
Tel. 069 / 69 30 54, Fax. 069 / 69 34 98
E-Mail: info@terranova-touristik.de