Versicherungsschutz - Krank im Ausland - wer zahlt?
Zwar besteht mit den meisten unserer Reiseländer ein „zwischenstaatliches Sozialversicherungsabkommen“, dies bedeutet aber nur, dass der im Land übliche Versicherungsschutz gilt. Häufig muss ein Teil der Kosten selbst getragen werden. Bitte überprüfen Sie Ihren persönlichen Versicherungsschutz.

Als Minimalschutz empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reise-Rücktritts-Versicherung. Wenn Sie von einer Reise z. B. wegen unerwartet schwerer Krankheit, Unfall oder Verlust des Arbeitsplatzes vor Reiseantritt zurücktreten müssen, ersetzt Ihnen der Versicherer (wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt) die Stornogebühren. Wir bieten diese Versicherung auch in Kombination mit der Reise-Abbruch-Versicherung an, die Ihnen bei einem Abbruch der Reise aus genannten Gründen die Mehrkosten der Rückreise erstattet und nicht genutzte Reiseleistungen ersetzt. Die Versicherungsprämie ist abhängig vom Reisepreis. Gerne beraten wir Sie entsprechend!

Unter dem folgenden Link können Sie die von terranova Empfohlenen Versicherungstarife der TAS Touristik Assekuranz-Service GmbH abschließen:

Reise-Versicherungen

Übersicht der von terranova und TAS angebotenen Tarife:

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